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Sicherheit bei der Bearbeitung mit Laserstrahlung 07.10.2020

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Wenn man sich mit der Laserbearbeitung auseinandersetzt, wird man früher oder später mit bestimmten Gesetzen, Richtlinien und Normen konfrontiert. Da von einem Laser je nach Leistung eine Gefährdung ausgehen kann, stellen die darin aufgezeigten Maßnahmen den zuverlässigen Betrieb sicher. Die Anforderungen richten sich sowohl an Hersteller wie auch Anwender mit dem Ziel über potenzielle Gefahren zu informieren und Risiken zu minimieren.

Als Ausgangspunkt muss der Hersteller zunächst sein Laserprodukt klassifizieren. Die Klasseneinteilung erfolgt nach den durch die Laserstrahlung bedingten unterschiedlichen Gefährdungsgraden - ansteigend von Klasse 1 nach Klasse 4. Die Klassen orientieren sich an der zugänglichen Strahlung und an deren Auswirkungen für Augen und Haut im Falle eines Kontakts mit dem Laserstrahl sowie an indirekten Faktoren wie der Brand- und Explosionsgefahr. In Abhängigkeit von der Laserklasse leiten sich daraufhin entsprechende Schutzmaßnahmen ab.

 

Die Laserklasse der VLaser 370 – technische Schutzmaßnahmen

Trotz des Einsatzes eines Hochleistungslasers der Kategorie 4 in der VLaser 370 wird die Maschine im Normalbetrieb in die Klasse 1 eingestuft. Das heißt: Es handelt sich um eine sichere Lasermaschine ohne Gefahrenbereich. Grund ist, dass die Laserstrahlung im bestimmungsgemäßen Normalbetrieb durch die verbauten Sicherheitsvorkehrungen nach außen hin völlig abgeschirmt ist. Das Schutzgehäuse sowie das Laserschutzglas sorgen dafür, dass keine Strahlung nach außen zum Anwender dringt. Eine Absauganlage entfernt Dämpfe und Stäube. Die Maschinentür hat zudem eine Sicherheitsverriegelung, die das Öffnen der Tür während der Bearbeitung verhindert. Der Einsatz der VLaser 370 bei Ihnen vor Ort erfordert daher aufgrund des eingehausten Lasers und der Sicherheitsvorkehrungen keine aufwendigen Schutzmaßnahmen. Gesonderte Räumlichkeiten sowie das Tragen von Schutzkleidung sind nicht notwendig.

Während vom Normalbetrieb keine Gefahr ausgeht, kann es sein, dass bei Instandsetzungsarbeiten bzw. dem Service die Einhausung des Lasers geöffnet werden muss. Bei diesem Szenario greift eine höhere Laserklasse, die mit einer erhöhten Gefährdung und den damit erforderlichen Schutzmaßnahmen verbunden ist. Das Schutzgehäuse darf nur vom Fachpersonal mit speziellem Werkzeug unter Berücksichtigung von besonderen Schutzmaßnahmen entfernt werden. Werden die Servicearbeiten jedoch durch VOLLMER bewerkstelligt, tragen wir die Verantwortung für den Laserschutz während der Arbeit vor Ort.

 

Organisatorische Empfehlungen

Neben den technischen Maßnahmen, die den sicheren Betrieb einer Lasermaschine garantieren, sind ergänzende, organisatorische Schutzmaßnahmen empfehlenswert und in Betracht zu ziehen. Die Benennung eines Laserschutzbeauftragten bei Ihnen im Betrieb ist für die VLaser 370 zwar nicht vorgeschrieben; durch die Ausbildung erlangt der Mitarbeitende aber eine gewisse Fachkunde in dieser Thematik. Er kann hinsichtlich einer sicheren Anwendung beraten, Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungen durchführen, entsprechende Arbeitsanweisungen erstellen sowie Funktionen überprüfen.

 

Sicherheitsbewusstes Arbeiten spielt in allen Bereichen, in allen Abteilungen und beim Einsatz einer jeden Maschine eine wichtige Rolle. Die Laserbearbeitung ist hierbei keine Ausnahme. Auch wenn Normen und Regelungen zunächst komplexer erscheinen, ist dies im Fall der VLaser 370 kein Hexenwerk. Unser Team steht Ihnen aber auch hier beim Interesse an einer VLaser 370 mit Rat und Tat zur Seite.